![]() |
:: Abgasverluste von Heizungen : |
Grundsätzlich gibt es zur Zeit zwei Regelwerke, die Anforderungen an Heizungen stellen. Dies sind zum Einen die Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung, kurz BImSchV und die EnergieEinsparVerordnung, die sogenannte EnEV. Seit wann schreibt man eigentlich mitten im Wort groß? Na, sei´s drum. Befassen wir uns zunächst einmal mit der BImSchV:Dieser Gesetzestext schreibt vor, wie hoch die sogenannten Abgasverluste sein dürfen. Hierbei gilt: Je kleiner die Leistung und je älter die Anlage, desto höher dürfen die Verluste sein. Bei Ölheizungen werden auch noch Anforderungen an die Rußzahl gestellt. Genaue Zahlen entnehmen Sie bitte folgender Tabelle: |
Ölfeuerungsanlagen | Rußzahl |
Errichtet: | bis 31. 10. 96 | ab 1. 11. 96 |
Verdampfungsbrenner bis 11 kW | 3 |
2 |
Verdampfungsbrenner über 11 kW | 2 |
2 |
Zerstäuberbrenner | 1 |
1 |
Bis zum 31.10.2004 war bei Zerstäuberbrennern, die vor dem 01. 10. 1988 errichtet wurden, noch die Rußzahl 2 zulässig. Seit dem 01. 11. 2004 muss auch hier Rußzahl 1 eingehalten werden. |
Öl- und Gasfeuerungsanlagen: |
Die in dieser Tabelle aufgeführten Abgasverluste gelten seit dem 01. November 2004 für alle Heizungen, auch für die sogenannten Altgeräte, die vor dem 01. 11. 1998 errichtet wurden. |
Nennwärmeleistung |
Abgasverluste |
4 bis 25 kW |
11% |
über 25 bis 50 kW |
10% |
über 50 kW |
9% |
Toleranzen: Diese gibt es natürlich auch. Auch wenn die Messtechnik immer weiter fort schreitet und die Messungen immer genauer werden, gibt es doch ein paar Faktoren, die den Abgasverlust beeinflussen können. Dies kann z. B. das Wetter sein, im Winter bei Minusgraden sind die Gegebenheiten nun mal anders als im Sommer bei plus 25 Grad Celsius. Windeinflüsse ändern ein Messergebnis genauso wie unterschiedliche Kesseltemperaturen. Außerdem ist kein Messgerät 100prozentig genau. All das führt dazu, dass die oben genannten Grenzwerte leicht überschrtitten werden dürfen. Die Frage ist nur, wie viel Abweichung ist denn möglich? Dazu muss man zunächst einmal wissen, ob die Heizung mit oder ohne Gebläse arbeitet. Das steht in der Messbescheinigung. Dann wird noch unterschieden, ob der O2- Gehalt bei der Messung über oder unter 11% liegt. Das finden Sie ebenfalls in der Messbescheinigung. Den Wert entnehmen Sie dann folgender Tabelle und addieren diesen zu Ihren Grenzwerten.
|