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Hier werde ich versuchen, einige allgemeine Fragen zum Energieausweis zu beantworten. Außerdem finden Sie einen einfachen Online- Rechner, mit dem sich eine erste ganz grobe Bestandsaufnahme des Gebäudes durchführen lässt. |
Die Fragen zum Energieausweis:
Wer braucht den überhaupt? Welche Energieausweise gibt es?? Ab wann brauche ich einen Energieausweis? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Zu Frage 1: Wer braucht einen Energieausweis?
Ziel des Energieausweises ist es, Mietern oder Käufern von Häusern eine übersichtliche
Entscheidungshilfe zu geben, mit welchen Energiekosten man nach dem Kauf bzw. dem Unterschreiben
des Mietvertrags denn zu rechnen hat. Dazu wurde ein Energielabel entwickelt, welches
ähnlich wie das schon bekannte Label bei Elektrogeräten funktioniert. Das Label ist mehrfarbig,
rot heißt Energiefresser und grün heißt Energiesparer. Wie bei den Energiesparlampen. Diesen Ausweis muss der Verkäufer
bzw. Vermieter bereit stellen. Zu Frage 2: Welche Energieausweise gibt es?
Es gibt 2 grundsätzliche Methoden, sich ein Bild über den Energiezustand eines Gebäudes zu
machen:
Nachteil des Bedarfsausweises: Er ist natürlich erheblich teurer. Zu Frage 3: Ab wann brauche ich einen Energieausweis?Man erwartet zu Beginn eine große Nachfrage. Daher hat man sich entschlossen,
in der Anfangsphase eine Wahlfreiheit zwischen den beiden Arten von Ausweisen einzuführen. Für Gebäude, die nach 1978 errichtet wurden oder die die Anforderungen der Wärmschutzverordnung von 1977 erfüllen, hat man sich überlegt, dass der Verbrauchsausweis immer ausreicht.
Anschließend hat man sich
sowohl für unterschiedliche Baujahre als für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen noch auf unterschiedliche Termine geeinigt und schon ist da Durcheinander komplett! Am einfachsten lässt sich das vielleicht noch als Tabelle darstellen. Ich unterscheide hier erst einmal zwischen den Gebäuden, die die Wärmeschutzverordnung erfülllen und denen, die das eben nicht tun.
Also, nach In Kraft treten den EnEV am 1.10.2007 geht es Schlag auf Schlag:
Nach oben Zu Frage 4: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?Es ist überhaupt kein Problem, sich übers Internet einen Verbrauchspass ausstellen zu lassen.
Es tauchen da Preise ab 20 Euro auf. Wer nicht mehr ausgeben will, kann hier mit dem Lesen aufhören. Das Problem
bei diesen Billigangeboten ist nämlich folgendes: Die Form und der Inhalt des Energieausweises sin nämlich in der EnEV
vorgeschrieben. Zu einem rechtsgültigen Energieausweis gehört daher zwingend eine Sanierungsempfehlung. Daraus ergibt sich,
dass eine Begehnung des Gebäudes unumgänglich ist. Außerdem habe ich als Aussteller die Pflicht, die Angaben der Eigentümer auf Plausibilität zu überprüfen.
Dann muss da noch ein Farbdrucker angeschafft werden, mal abgesehen von dem Lehrgang, der auch nicht umsonst war und verdienen will ich auch noch was dabei, da bin ich ja ehrlich.
Aus all diesen Gründen kann ich die Verbrauchsausweise nicht zu solchen Preisen anbieten,
Bedarfsausweise haben wegen der umfangreichen Datenaufnahme und den Stunden, die ich nachher im Büro sitze,
bis ich alles dem blöden Computer erklärt habe, nun mal auch ihren Preis. Wer genaueres wissen möchte, möge sich bitte bei mir melden.
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:: Allgemeines zum Energieausweis :: |
Erfolgreiche Markteinführungskampagne |
Nachdem die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) einen
bundesweit einsetzbaren Energieauweis für Wohngebäude entwickelt
und im Feldversuch erprobt hat, fördert sie nun aktiv seine Markteinführung.
Unter anderem können sich Aussteller des Energieausweises bei Vorliegen
einer entsprechenden Qualifikation in eine zentrale Datenbank eintragen lassen. |
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Im Feldversuch wurde nach Aussagen der
dena in mehr als 65% der Fälle die Software 'Energieberater' benutzt.
Durchschnittlich beantragen ca. 500 neue Aussteller pro Woche eine Registrierung. Sie alle arbeiten mit dem von der dena entwickelten Energieausweis, der, sobald eine gesetzliche Regelung (EnEV 2006) vorliegt, an diese angepasst wird. Die bis dahin ausgestellten Ausweise sollen Gültigkeit behalten. Ferner bietet die dena unter dem Titel „Der Energieausweis für Gebäude“ eine Broschüre mit allen relevanten Informationen zum Gebäudeenergieausweis an. |
Energieausweis für
Europa Europaweites Energieprofil von Gebäuden Die "Richtlinie 2002/91/EG des Europaeischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ist von allen Mitgliedsstaatenin nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die EU-Richtlinie sieht für die Mitgliedsstaaten vor: • Schaffung von integrativen Bewertungsregeln für Gebäude durch die Mitgliedsstaaten, die auch
eine Bewertung der CO2-Emissionen beinhalten können; Der Energieausweis wird zu einem wichtigen Instrument in Europa werden. Als Schritt in eine gemeinsame Zukunft hinsichtlich der praktischen Umsetzung darf die feierliche Übergabe des deut-schen Energieausweises für das Hauptquartier der Europäischen Kommission in Brüssel angesehen werden. |